FREUNDSCHAFT OHNE LEINE
Hundeschule Stummeier

AGB - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOL


Stand: 04. Januar 2010

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§ 1 Begriffsdefinitionen, Auftragserteilung, AGB

1.1. Auftragnehmer ist die Firma FREUNDSCHAFT OHNE LEINE, im Folgenden als  FOL bezeichnet.

1.2. Auftraggeber (im Folgenden als Kunde bezeichnet) ist derjenige, der einen Auftrag mündlich, telefonisch oder schriftlich erteilt. 

1.3. Eine Erteilung des Auftrags erfolgt durch die Annahme des Angebots. Es entsteht ein Dienstleistungsvertrag.

1.4. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde die Kenntnisnahme und die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOL.

1.5. Der Begriff Hund bezeichnet im Folgenden einen oder mehrere Hunde. 

 

§ 2  Anamnesegespräch

2.1.  Der praktischen Ausbildung geht ein Anamnesegespräch voraus. Bei diesem  wird der Hund auf seinen Ausbildungsstand überprüft und die Ausbildungsziele werden mit dem  Hundehalter individuell festgelegt. Es wird eine gemeinsame Zusammenarbeit geprüft.

2.2.  Ergibt die Prüfung, dass eine Zusammenarbeit nicht erfolgen soll, wird das  Anamnesegespräch als Einzelstunde zu den vereinbarten Kostensätzen abgewickelt.

2.3. Der Kunde erklärt seine Bereitschaft zur Zahlung der von FOL aufgegebenen Kostensätze mit der Terminvereinbarung.

 

§ 3   Ausbildung

3.1. Die Ausbildung findet immer gemeinsam mit Hund und Hundeführer statt und  erfordert die aktive Mitwirkung des Hundebesitzers. Für den nachhaltigen Erfolg ist das selbstständige Üben der gemeinsam erarbeiteten Aufgaben erforderlich.

3.2. Eine Ausbildungseinheit besteht aus 5 Arbeitseinheiten, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Eine Arbeitseinheit umfasst maximal 60 Minuten.

3.3. Der Kunde erklärt seine Bereitschaft zur Zahlung der von FOL aufgegebenen Kostensätze mit der Terminvereinbarung.

 

§ 4 Telefonische Beratung

4.1. Die telefonische Beratung im Laufe einer Arbeitseinheit erfolgt unentgeltlich, soweit sie sich im normalen Rahmen (bis maximal 1 Stunde pro Arbeitseinheit) bewegt. 

4.2. Telefonische Beratung außerhalb eines Ausbildungsauftrages und einer laufenden Arbeitseinheit sind kostenpflichtig.

 

§ 5  Zahlung

5.1. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt vor Beginn der Leistung, spätestens mit dem Anamnesegespräch.

5.2. Zahlt der Kunde nicht vor Beginn der Leistung, so kann FOL die Leistungserfüllung ablehnen.

§ 6  Gesundheit des Hundes

6.1. Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund ist.

6.2. Der Kunde erklärt, dass sein Hund alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat und erhalten wird und dass die letzte Entwurmung nicht länger als 3 Monate zurückliegt.

6.3. Der Kunde erklärt, dass sein Hund und sein Heim frei von Ungeziefer und Parasiten sind.

6.4. Der Kunde erklärt, dass sein Hund nicht aggressiv ist und im Besonderen keine Menschen gebissen hat. 

6.5. Abweichungen von 6.1. bis 6.4. sind FOL ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.

 

§ 7  Behebung von Störungen im geplanten Ablauf

7.1. Wenn vereinbarte Termine nicht stattfinden können, informieren sich Kunde und FOL zum frühesten Zeitpunkt, mindestens jedoch zwei Arbeitstage vor Beginn des Termins. Es ist zeitnah ein Ersatztermin zu finden. Sagt der Kunde einen Termin weniger als 24 Stunden vor seinem geplanten Stattfinden ab, so gilt dieser Termin als stattgefunden.

7.2. Im Falle von Krankheit des Trainers von FOL können ausgefallene Arbeitseinheiten nachgeholt werden.

7.3. Ausgefallene Arbeitseinheiten können bis acht Wochen nach Ausbildungsbeginn nachgeholt werden. Danach ist FOL von der Leistungserfüllung befreit. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Leistungsentgelts besteht nicht.

7.4. Bricht der Kunde die Ausbildung vorzeitig ab, so werden die Kosten nicht erstattet. Nicht wahrgenommene Stunden verfallen. 

 

§ 8  Haftung und Versicherung

8.1.    Für alle Schäden, die durch den Kunden oder seinen Hund verursacht werden, haftet der Kunde.

8.2.   Der Kunde erklärt, dass eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht.

8.3. FOL haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder seinem Hund während der Ausbildung entstehen. 

8.4. Die Teilnahme an allen Ausbildungs- und Beratungsstunden, an Vortragsveranstaltungen und an Seminaren von FOL erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung seitens FOL erfolgt nicht.

 

§ 9  Schlusserklärungen

9.1. Geistiges Eigentum: mit in Anspruchnahme einer Leistung durch FOL unterwirft sich der Kunde der Geheimhaltungspflicht bezüglich aller in der Ausbildung angewandten Methoden, welche geistiges Eigentum von FOL sind.

9.2. Sollten Teile dieser AGB rechtsunwirksam sein, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.

9.3. Gerichtsstand ist Winsen (Luhe) 

 

Ashausen, den 04.Januar 2010