FREUNDSCHAFT OHNE LEINE
Hundeschule Stummeier

Hundeführerschein oder Sachkundenachweis?

Sachkunde – kurz + knapp beschrieben

Das Niedersächsische Hundegesetz fordert von Hundehaltern Sachkunde. Um den Sachkundenachweis zu erbringen, kannst du die sogenannte Sachkundeprüfung ablegen. Diese beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Sachkundeprüfung darf nur von behördlich zugelassenen Prüfern abgenommen werden.
Frank Stummeier ist behördlich zugelassener Sachkundeprüfer.

Achte dabei auf die Abgrenzung zu Hundeführerscheinen, denn nicht alle sind als Sachkundeprüfung in Niedersachsen zugelassen.

 

Wie du dich auf die Sachkundeprüfung vorbereitest und diese erfolgreich bestehst, erfährst du hier.

Die Sachkundeprüfung erfolgreich bestehen

FREUNDSCHAFT OHNE LEINE bereitet dich effektiv und preiswert auf die Prüfungen vor.


Unser Ziel ist eine exzellente Vorbereitung, damit unsere Kunden beim ersten Mal bestehen. Mehr als 98,5% bestehen die Prüfung rund 97% brauchen nur einen Versuch dafür. Vertraue unserer Erfahrung: spare Zeit, Geld und Nerven.

Abnahme der theoretischen Sachkundeprüfung

Du beantwortest 35 Fragen aus einem Pool von rund 400 Fragen am PC. Dafür hast du 45 min Zeit. Unmittelbar nach Prüfungsende erfährst du dein Prüfungsergebnis und erhälst deine Bescheinigung.

Derzeit nehmen wir die theoretische Sachkundeprüfung in Ashausen ab.

Wenn du jetzt einen Termin vereinbaren möchtest rufe uns an: 04174/ 689 191.

Vorbereitung auf die praktische Sachkundeprüfung

Keine Angst vor „schweren Prüfungsaufgaben“: es wird nicht der Hund geprüft, sondern das Management des Hundes durch den Hundehalter. Wer seinen Hund so führt, dass niemand belästigt oder gefährdet wird, besteht die Prüfung. Wenn du dir nicht sicher bist, buche einen „Vorabcheck“. Binnen einer halben Stunde erfähsrt du, worauf du bei deinem Hund in der Prüfung besonders achten solltest und wie du deinen Hund prüfungsreif bekommst.

Abnahme der praktischen Sachkundeprüfung

Die praktische Sachkundeprüfung besteht aus einem Teil in einer eher ruhigen Umgebung und einem anderen Teil, der in einer eher städtischen Umgebung abgenommen wird. Wir bieten dir folgende Orte an:

  • Winsen

  • Lüneburg

  • Hittfeld


Es ist grundsätzlich möglich, die Prüfung in einem deinem Wohnort naheliegenden städtischen Umfeld durchzuführen. Frag uns nach individuellen Angeboten.


Voraussetzung für die Durchführung der praktischen Sachkundeprüfung ist eine bestandene theoretische Prüfung. Wenn du die theoretische Sachkundeprüfung nicht bei FREUNDSCHAFT OHNE LEINE gemacht hast, bringe den Nachweis über die theoretische Prüfung mit zum Termin.

Wenn du jetzt einen Termin für die praktische Sachkundeprüfung vereinbaren möchtest rufe uns an: 04174/ 68 91 91.

Was kostet die Sachkundeprüfung ?

Die Antwort auf diese Frage hängt natürlich von deinen Wünschen und Möglichkeiten ab.


Vielleicht magst du uns anrufen und wir besprechen kurz, welche Leistungen du benötigst und was du dafür kalkulieren solltest.


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Hundeführereschein

Führerscheine sind eine tolle Sache. Aber: Vorsicht! Nicht viele Hunde-Führerscheine sind geeignet, die gesetzliche Sachkunde nachzuweisen. Achte also auf deine Auswahl. Wenn du auf „Nummer sicher gehen“ willst, informiere dich hier über den BVZ-Hundeführerschein oder kontaktiere uns.


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Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) – kurz gefasst

Wer sich einen Hund anschaffen möchte, ist auf Nachfrage zum Nachweis der Sachkunde verpflichtet. Dies kann durch Ablegen der so genannten Sachkundeprüfung geschehen.


Die theoretische Sachkundeprüfung ist VOR Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren.


Hat man sie bestanden, darf man die praktische Sachkundeprüfung ablegen. Dafür sind zwölf Monate Zeit. Prüfungen sind nur gültig, wenn sie bei einem zugelassenen Prüfer abgelegt werden (Frank Stummeier ist behördlich zugelassene Sachkundeprüfer).


Dein Hund muss einen Mikrochip tragen. Du bist verpflichtet, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen und deinen Hund im Zentralen Niedersächsischen Hunderegister anzumelden.


Diese Zusammenfassung ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie ist bewusst kurz gehalten. Wenn du ausführlichere Informationen wünschst, klicke auf die nachfolgenden Links:


Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in der Fassung vom 26. Mai 2011


Anmeldung im Zentralen Niedersächsischen Hunderegister

Sonstiges

Ebenfalls verpflichtend ist die Anmeldung deines Hundes zur Hundesteuer. Du kannst dich dazu bei der Gemeinde deines Wohnortes informieren. Ganz ordentliche Vorabinformationen findest du  beim Umzugsservice Deutsche Post.

Nicht verpflichtend, gleichwohl sinnvoll ist die Anmeldung deines Hundes bei einem „Findedienst“ wie beispielsweise TASSO.


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